Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Pflegeerleichternde Umbauten | altersgerechtes Wohnen

Die Pflegekasse kann einen finanziellen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen genehmigen, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederhergestellt wird.

Häufige notwendige Umbaumaßnahmen zur Erleichterung der Pflegesituation sind:

  • der Einbau eines Treppenliftes, um die Stockwerke im Haus sicher überwinden zu können
  • der Umbau des Bads, um die Körperpflege weiterhin durchführen zu können und gleichzeitig Sicherheit im Bad zu haben. Hier ist oft schon eine Teilsanierung ausreichend nach dem Konzept "Wanne zur Dusche".

Der Zuschuss beträgt je Maßnahme maximal 4.000 €

Leben mehrere (bis zu vier) Pflegebedürftige gemeinsam in einem Haushalt beträgt dieser Zuschuss maximal 16.000 €.

Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Dessen Höhe ist unerheblich, grundsätzlich können auch Pflegedürftige mit Pflegegrad 1 einen Zuschuss erhalten ebenso wie schwerstpflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 5.

Die Genehmigung des Zuschusses und dessen Höhe liegt im Ermessen der Pflegekasse.

Tritt eine Veränderung der Pflegesituation ein, kann dies weitere Maßnahmen erforderlich machen, die dann erneut beantragt und genehmigt werden können.

Wichtig: vor Beginn des Umbaus muss die Zusage der Pflegekasse vorliegen.

Die Voraussetzungen für die Genehmigung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen durch die Pflegekasse sind:
ein Pflegegrad muss anerkannt sein.

Die häusliche Pflege muss durch den Umbau wesentlich erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht werden.

Bei der Beantragung der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Seite und erledige mit Ihnen gemeinsam die notwendige Bürokratie.

Sollte Ihr Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen abgelehnt worden sein, prüfe ich den Bescheid und begleite Sie ggf. professionell bei einem Widerspruch.

Haben Sie noch keinen Pflegegrad?

Sollten Sie trotz Pflegebedürftigkeit noch keinen Pflegegrad, stehe ich Ihnen als unabhängiger Pflegesachverständiger und Pflegeberater mit meiner Expertise in der Pflegebegutachtung gerne zur Verfügung. Gemeinsam mit Ihnen prüfe ich die Voraussetzungen zur Erreichung eines Pflegegrads und begleite Sie bei der Durchsetzung des Pflegegrad-Antrags.

 

Folgende Beispiele können Bestandteil für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sein:

  • Der Umzug in eine behindertengerechte Wohnung

Innerhalb der Wohnung:

  • Einbau eines Treppenlifts
  • Beseitigung von Stolperfallen
  • Anbringen von Handläufen und Haltestangen
  • Verbreiterung von Türen
  • Beseitigung von Türschwellen
  • Orientierungshilfen für Sehbehinderte

Küche:

  • Unterfahrbare Einrichtung (z.B. Arbeitsplatten, Küchenschränke, etc.) für Rollstuhlfahrer
  • Anpassung der Höhe
  • Anpassung der Armaturen
  • Elektrisch absenkbare Schränke

Bad:

  • Ein- oder Umbau einer barrierefreien Dusche
  • Rutschhemmender Bodenbelag
  • Einstieghilfen (z.B. Haltegriffe)
  • Anpassung der Armaturen

Außerhalb der Wohnung:

  • Rampen, Umbauten von Treppen
  • Anbringen von Handläufen und Haltestangen
  • Automatische Türen
  • Beseitigung von Türschwellen

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