unabhängiger Pflegegutachter | Pflegesachverständiger Saarbrücken

unabhängige Pflegeberatung Saarbrücken

Pflegebedürftigkeit betrifft Menschen jeden Alters– vom Kind bis zum Senior. Aufgrund der demographischen Entwicklung sind insbesondere Senioren betroffen, so dass die Zahl der Pflegebedürftigen in Saarbrücken steigend ist. Ursachen können chronische oder akute Erkrankungen, Unfälle oder Behinderungen sein.

Die Pflegenden (meist Angehörige oder ehrenamtlich Pflegende) sind meist mehrfach gefordert. Neben der eigentlichen Pflege und Betreuung erledigen sie oft noch die Einkäufe, Bürokratie, sind berufstätig, betreuen die eigenen Kinder und führen durch die Pflege zwei Haushalte.

Eine deutliche Entlastung sowohl finanziell (Pflegegeld) als auch personell (Pflegesachleistungen) tritt ein, wenn bei der Pflegekasse ein Antrag auf Pflegeleistungen beantragt und genehmigt wird.

Pflegegrad-Antrag | Pflegestufe in Saarbrücken stellen

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MDK) bzw. Medicproof (bei Privatversicherten), ein Pflegegutachten zu erstellen und entscheidet dann über den Pflegegrad (früher Pflegestufe). Je nach individueller Situation gelten unterschiedliche Fristen.

Das gesamte Antragsverfahren bringt einiges an Bürokratie mit sich und die Begutachtung der Pflegesituation ist durch die modulare Berechnung nicht leicht zu durchschauen. Aus Unwissenheit oder falscher Scham werden wichtige Punkte häufig nicht thematisiert. Zudem können Zeitdruck oder kommunikative Missverständnisse das Pflegegutachten beeinträchtigen. So kann es passieren, dass der Pflegegrad-Antrag abgelehnt wird oder zu niedrig ausfällt, obwohl ein gerechtfertigter Bedarf besteht.

Als unabhängiger Pflegesachverständiger | Pflegegutachter und Pflegeberater habe ich mich auf die Begleitung des Pflegegrad-Antrags und der folgenden Pflegebegutachtung spezialisiert und berate Sie professionell und individuell im gesamten Verfahren.

Ihre Vorteile:

  • Gemeinsame Erledigung der nötigen Bürokratie
  • Hinweis auf wichtige Unterlagen, die Sie dem Antrag beilegen sollten
  • Erstellung einer pflegefachlichen Dokumentation und intensive Vorbereitung auf das Pflegegutachten
  • Optimierung Ihrer Ansprüche nach Zuerkennung des Pflegegrads

Pflegegrad | Pflegestufe in Saarbrücken abgelehnt?

Sollten Sie bereits einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben und dieser wurde abgelehnt oder zu niedrig eingestuft, haben Sie eine Frist von einem Monat, um Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.

Als Pflegegutachter und Experte für Pflegegradeinstufungen habe ich mich auf Widerspruchsverfahren spezialisiert. Gerne prüfe ich mit Ihnen gemeinsam das vorliegende Gutachten und gehe mit Ihnen nach einer Prüfung auf Erfolgsaussicht in den Widerspruch.

Saarbrücken ist Universitätsstadt und zugleich als einzige saarländische Großstadt die Landeshauptstadt mit rund 180.000 Einwohnern. An der Saar gelegen entstand die Stadt aus dem Zusammenschluss der Städte Saarbrücken, St. Johann a. d. Saar und Malstatt-Burbach. Die Einwohner werden Saarbrücker und nicht wie häufig falsch verwendet „Saarbrückener“ genannt. Auch in den Nachbargemeinden begleite ich Sie bei Ihrem Antrag auf einen Pflegegrad | Pflegestufe, der Höherstufung oder bei einem Widerspruch gegen einen abgelehnten Pflegegrad-Antrag:  Großrosseln, Heusweiler, Kleinblittersdorf, Püttlingen, Quierschied, Riegelsberg, Sulzbach/Saar, Völklingen, Mandelbachtal, St. Ingbert, Friedruchsthal (Saar).