unabhängiger Pflegegutachter | Pflegesachverständiger Lübeck
Die Zahl der Pflegebedürftigen ist steigend. Das liegt zum einen an der Anzahl der immer älteren Menschen, als auch am veränderten Begriff der Pflegebedürftigkeit, bei dem 2017 die bis dahin geltende Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt wurden. Genauso können aber auch Kinder oder junge Erwachsene pflegebedürftig sein.
In Lübeck wird die überwiegende Mehrheit der pflegebedürftigen Menschen zu Hause durch ihre Angehörigen versorgt, teilweise mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes.
Die Pflegesituation stellt für die Betroffenen und für deren Angehörige häufig eine große Mehrbelastung dar, denn häufig sind die Pflegenden selbst berufstätig, haben Kinder und auch ihren eigenen Haushalt zu führen.
Pflegegrad-Antrag | Pflegestufe in Lübeck stellen
Für die Entlastung durch finanzielle Zuschüsse wie das Pflegegeld oder personelle Entlastung im Rahmen von Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen ebenso wie z.B. der Bezuschussung des Einbaus eines Treppenlifts muss ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.
Dann folgt eine Überprüfung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder Medicproof in einem Pflegegutachten. Der Antrag wird entweder abgelehnt oder es wird ein Pflegegrad (früher: Pflegestufe) zuerkannt.
Die Bürokratie der Antragstellung auf einen Pflegegrad | Pflegestufe ist für manche schon ein Hindernis und die folgende für den Laien komplexe Begutachtung oft schwer zu durchschauen.
Als unabhängiger Pflegesachverständiger | Pflegegutachter und Pflegeberater habe ich mich auf die professionelle Begleitung von Pflegegrad-Einstufungen spezialisiert und berate Sie individuell im gesamten Verfahren.
Ihre Vorteile:
- Gezielte Analyse Ihres Pflegebedarfs im Vorfeld der Begutachtung
- Erstellung einer pflegefachlichen Dokumentation
- Gezielte Vorbereitung auf den wichtigen Begutachtungstermin
- Persönlicher Ansprechpartner während des Verfahrens
Widerspruch Pflegegrad-Bescheid Lübeck
Sollten Sie bereits einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben und dieser wurde abgelehnt oder zu niedrig eingestuft, haben Sie eine Frist von einem Monat, um Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.
Als Pflegegutachter und Experte für Pflegegradeinstufungen habe ich mich auf Widerspruchsverfahren spezialisiert. Gerne prüfe ich mit Ihnen gemeinsam das vorliegende Gutachten und gehe mit Ihnen nach einer Prüfung auf Erfolgsaussicht in den Widerspruch.
Allgemeine Informationen über Lübeck
Die Hansestadt und Universitätsstadt Lübeck liegt im Südosten Schleswig-Holsteins an der Lübecker Bucht, einer Meeresbucht der Ostsee. Die Stadt hat über 200.000 Einwohner ist daher die zweitgrößte Stadt im Bundesland. Im Stadtteil Travemünde mündet die Trave in die Ostsee, was früher die Entwicklung der Stadt durch den Ostseehafen vorantrieb. Im Süden Travemündes liegt der Skandinavienkai, der größte Ostseefährhafen Deutschlands, von wo aus Fähren in andere Ostseeanrainer verkehren. Bis zur Wiedervereinigung war Lübecks östliche Stadtgrenze die Grenze zur DDR, heute ist es die Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern. Folgende Städte und Gemeinden grenzen an Lübeck: Dassow, Selmsdorf, Lüdersdorf, Groß Grönau, Groß Sarau, Klempau, Krummesse, Rondeshagen, Bliestorf, Groß Schenkenberg, Klein Wesenberg, Wesenberg, Hamberge, Badendorf, Heilshoop, Mönkhagen, Stockelsdorf, Bad Schwartau, Ratekau und Timmendorfer Strand.
Falls Sie hier einen Antrag auf einen Pflegegrad | Pflegestufe stellen möchten, eine Höherstufung des Pflegegrads oder einen Widerspruch bei einem abgelehnten Pflegegrad bewirken möchten, kontaktieren Sie mich gerne.