Individuelle Pflegekurse | Angehörigenschulungen für pflegende Angehörige in Fürth nach §45 SGB XI

In Fürth steigt die Zahl der pflegebedürftigen Menschen kontinuierlich – nicht zuletzt verursacht durch die demographische Entwicklung. Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlich Pflegenden versorgt.

Viele der Pflegebedürftigen haben mehrere oft unterschiedliche Erkrankungen, was für Laien ohne pflegerische Ausbildung eine Herausforderung darstellen kann. Denn wer seine Lieben pflegt, möchte sie gut versorgt wissen.

Deshalb sind die Pflegekassen nach §45 SGB XI verpflichtet, Pflegekurse und individuelle Schulungen kostenlos anzubieten, damit die Pflegenden dem Pflegealltag gewachsen sind.    

Als Berufspädagoge für Gesundheits- und Pflegeberufe (B.A.) und Krankenpfleger biete ich individuelle Pflegekurse | Angehörigenkurse in Fürth an und rechne diese mit der Ihrer Pflegekasse ab, so dass Ihnen keine Kosten entstehen.

  • Umgang mit bestimmten Erkrankungen
  • Wo bekomme ich Unterstützung und Hilfe?
  • Welche Hilfsmittel verschaffen Erleichterung und wie bekomme ich diese?
  • Wo und wie beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung?

Weitere Informationen finden Sie hier:

Beratungseinsatz gemäß § 37.3 SGB XI in Fürth

Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung), einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) von einer zugelassenen Einrichtung in Anspruch zu nehmen.

Wird der Beratungsbesuch nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen.

Der Beratungseinsatz muss bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal abgerufen werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, haben den Anspruch halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch abzurufen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, können den Beratungsbesuch 1 x pro Halbjahr abrufen.

Die Kosten für den Beratungsbesuch trägt Ihre Pflegeversicherung.

Bei privat Versicherten trägt die Kosten die Private Krankenversicherung und bei Beihilfeberechtigten die zuständige Beihilfestelle.

Als anerkannte Beratungsstelle führe ich den Beratungsbesuch im Einzugsgebiet Nürnberg, Fürth und Schwabach als Hausbesuch durch.