Individuelle Pflegekurse | Pflegeschulungen für pflegende Angehörige §45 SGB XI in Nürnberg

Eine Pflegesituation tritt oft unverhofft auf. Häufig gibt es ein plötzliches Ereignis als Auslöser für Pflegebedürftigkeit. Manchmal entsteht ein schleichender Prozess und aus Angehörigen oder Freunden / Nachbarn wurden schrittweise pflegende Angehörige oder ehrenamtlich Pflegende.

Alle haben gemeinsam, dass sie keine beruflich ausgebildeten Pflegekräfte sind, sondern Laien, die sich ihr Pflegewissen angelesen oder erfragt haben und die Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen durchführen.

Damit steigt einerseits die Gefahr in bestimmten Situationen hilflos und überfordert zu reagieren und andererseits auch, versehentlich Fehler zu begehen.

Um in solchen Situationen für Entlastung und Wissensvermittlung zu sorgen, sieht der Gesetzgeber vor, dass die Pflegekassen nach § 45 SGB XI Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen unentgeltlich und damit kostenlos durchführen bzw. durch geeignete Einrichtungen / Personen durchführen lassen.

Als Berufspädagoge für Gesundheits- und Pflegeberufe (B.A.) und Krankenpfleger biete ich Pflegekurse | Angehörigenkurse im Großraum Nürnberg an.

Diese können als Videokonferenz oder in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden.

Für die Teilnehmer ist die Pflegeschulung kostenlos, da diese mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet werden.

Neben der pflegefachlichen Schulung werden auch Grundlagen zu den Leistungen der Pflegeversicherung vermittelt:

  • Wie stelle ich einen Antrag auf einen Pflegegrad?
  • Ist eine Höherstufung des Pflegegrads angebracht?
  • Welche Leistungen stehen mir mit welchem Pflegegrad zu?
  • Wie beantrage ich Hilfsmittel oder Umbaumaßnahmen richtig?

Weitere Informationen finden Sie hier:

Nürnberg: Beratungseinsatz gemäß § 37.3 SGB XI

Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung), einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) von einer zugelassenen Einrichtung in Anspruch zu nehmen.

Wird der Beratungsbesuch nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen.

Der Beratungseinsatz muss bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal abgerufen werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, haben den Anspruch halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch abzurufen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, können den Beratungsbesuch 1 x pro Halbjahr abrufen.

Die Kosten für den Beratungsbesuch trägt Ihre Pflegeversicherung.

Bei privat Versicherten trägt die Kosten die Private Krankenversicherung und bei Beihilfeberechtigten die zuständige Beihilfestelle.

Als anerkannte Beratungsstelle führe ich den Beratungsbesuch im Einzugsgebiet Nürnberg, Fürth und Schwabach als Hausbesuch durch.