Unabhängige Pflegeberatung in Bayern

unabhängiger Pflegegutachter | Pflegesachverständiger Bayern

Die demographisch bedingt zunehmende Anzahl von Pflegebedürftigen stellt in Bayern eine große Herausforderung dar -  rund 500.000 Pflegebedürftige mit Pflegegrad leben hier.

Die meisten Menschen mit Pflegebedarf werden zu Hause versorgt – durch ihre Angehörigen und teilweise unterstützt durch ambulante Pflegedienste. Häufig müssen die pflegenden Angehörigen ihre Berufstätigkeit, häufig eigene Kinder, den eigenen Haushalt und eben die Pflege miteinander vereinen, was eine erhebliche Belastung darstellt.

Eine Entlastung in dieser Situation stellen die Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) dar, die Personen zustehen, die „gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.“ Hierbei handelt es sich um körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen, die die Pflege bedingen.

Diese Leistungen können u.a. finanzieller Art sein (Pflegegeld) oder die Inanspruchnahme von ambulanten Diensten (Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen).

 

 

Pflegegrad | Pflegestufe in Bayern beantragen

Um Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen zu können, müssen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Bei Zuerkennung eines Pflegegrads (veraltet: Pflegestufe) erhalten Sie die Leistungen entsprechend der Höhe des ausgesprochenen Pflegegrads.

Ab dem Pflegegrad 2 können Sie das Landespflegegeld Bayern beantragen.

Gerade bei der Antragstellung und in der Vorbereitung auf den MDK-Termin passieren aus Unwissenheit oder falscher Scham viele Fehler, die zur Folge haben können, dass ein Pflegegrad abgelehnt wird oder zu niedrig bescheiden wird.

Als unabhängiger Pflegesachverständiger | Pflegegutachter biete ich bayernweit meine Dienstleistung je nach Entfernung vor Ort als auch als telefonisches strukturiertes Interview oder per Videokonferenz an.

Ihre Vorteile:

  • Ihre Bürokratie übernehme ich und kenne alle notwendigen Formalien und Fristen
  • Ich stehe Ihnen von der Pflegegrad-Antragstellung bis zur Prüfung des Gutachtens und im Nachgang als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung
  • Optimierung der Ansprüche nach Zuerkennung des Pflegegrads

Pflegegrad | Pflegestufe abgelehnt in Bayern

Nicht wenige Pflegegrad-Anträge werden zu Unrecht abgelehnt oder zu niedrig beschieden.

Wenn die Pflegekasse Ihren Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt hat, können Sie innerhalb einer gesetzlich geregelten Frist Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Ca. 3/4 der Gutachten, die ich überprüfe, sind fehlerhaft, je besser und professioneller Ihr Widerspruch begründet ist, desto höher die Chance auf Erfolg.

Gerne prüfe ich Ihr Pflegegutachten mit Ihnen als unabhängiger Pflegesachverständiger und Experte für Pflegegutachten und begleite Sie bei Ihrem Widerspruch.

Weitere Pflegeinformationen in Bayern

Unterteilt man die ca. 500.000 Leistungsempfänger der Pflegeversicherung nach Regierungsbezirken, ergibt sich folgende gerundete Aufschlüsselung:

Regierungsbezirk Oberbayern (139.800), dazu gehören die kreisfreien Städte Ingolstadt, München, Rosenheim, die Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land, Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Eichstätt, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Miesbach, Mühldorf a.Inn, München, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a.d.Ilm, Rosenheim, Starnberg, Traunstein, Weilheim-Schongau.

Regierungsbezirk Niederbayern (59.000), dazugehören die kreisfreien Städte Landshut, Passau, Straubing, die Landkreise Deggendorf, Freyung-Grafenau, Kelheim, Landshut, Passau, Regen, Rottal-Inn, Straubing-Bogen, Dingolfing-Landau.

Regierungsbezirk Oberpfalz (47.000), dazugehören die kreisfreien Städte Amberg, Regensburg, Weiden in der Oberpfalz, die Landkreise Amberg-Sulzbach, Cham, Neumarkt in der Oberpfalz, Neustadt a.d.Waldnaab, Regensburg, Schwandorf, Tirschenreuth.

Regierungsbezirk Oberfranken (52.000), dazugehören die kreisfreien Städte Bamberg, Bayreuth, Coburg, Hof, die Landkreise Bamberg, Bayreuth, Coburg, Forchheim, Hof, Kronach, Kulmbach, Lichtenfels, Wunsiedel i.Fichtelgebirge.

Regierungsbezirk Mittelfranken (68.000), dazugehören die kreisfreien Städte Ansbach, Erlangen, Fürth, Nürnberg, Schwabach, die Landkreise Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Nürnberger Land, Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Roth, Weißenburg-Gunzenhausen.

Regierungsbezirk Unterfranken (59.000), dazu gehören die kreisfreien Städte Aschaffenburg, Schweinfurt, Würzburg, die Landkreise Aschaffenburg, Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld, Haßberge, Kitzingen, Miltenberg, Main-Spessart, Schweinfurt, Würzburg.

Regierungsbezirk Schwaben (67.500), dazu gehören die kreisfreien Städte Augsburg, Kaufbeuren, Kempten (Allgäu), Memmingen, die Landkreise Aichach-Friedberg, Augsburg, Dillingen a.d.Donau, Günzburg, Neu-Ulm, Lindau (Bodensee), Ostallgäu, Unterallgäu, Donau-Ries, Oberallgäu.

 

Pflegedienste gibt es in Bayern insgesamt ca. 2.000 in unterschiedlichster Konstellation. Dies kann häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe beinhalten oder auch als eigenständiger Dienst z.B. in einem Altenheim oder betreuten Wohnen stattfinden.

Es gibt rund 2.000 Stationäre Pflegeeinrichtungen | Pflegeheime in Bayern, die sich nach Angebot unterscheiden. Darunter werden z.B. auch Kurzzeitpflege, Tagespflege, Nachtpflege als auch Pflegeheime für behinderte oder psychisch Kranke Menschen gefasst.*

 

 

*Quelle: Pflegeeinrichtungen, ambulante sowie stationäre und Pflegegeldempfänger in Bayern. Ergebnisse der Pflegestatistik. Bayerisches Landesamt für Statistik.

Auch in diesen Städten biete ich die Begleitung bei einem Pflegegrad-Antrag, Höherstufung eines Pflegegrad | Pflegestufe, Widerspruch gegen einen Pflegegrad-Bescheid an:

München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg, Erlangen, Bamberg, Bayreuth, Landshut, Aschaffenburg, Kempten (Allgäu), Rosenheim, Neu-Ulm, Schweinfurt, Passau, Freising, Straubing, Dachau, Hof (Saale), Kaufbeuren, Memmingen, Weiden in der Oberpfalz, Amberg, Ansbach, Coburg, Schwabach, Germering, Neumarkt in der Oberpfalz, Fürstenfeldbruck, Erding, Deggendorf, Forchheim, Friedberg, Neuburg an der Donau, Landsberg am Lech, Unterschleißheim, Schwandorf, Königsbrunn, Olching, Garmisch-Partenkirchen, Lauf an der Pegnitz, Pfaffenhofen an der Ilm, Kulmbach, Zirndorf, Roth, Lindau (Bodensee), Geretsried, Unterhaching, Starnberg, Waldkraiburg, Vaterstetten, Herzogenaurach, Weilheim in Oberbayern, Gersthofen, Bad Kissingen, Senden, Neusäß, Kitzingen, Karlsfeld, Ottobrunn, Sonthofen, Puchheim, Aichach, Haar, Traunreut, Günzburg, Gauting, Traunstein, Nördlingen, Mühldorf am Inn, Neufahrn bei Freising, Lichtenfels, Donauwörth.